Kleine Notiz am Rande:
§7 Geldabführung
1. Der Sprecher stellt genau einmal pro Semester, Februar und Juli, einen Antrag, einen be-
stimmten Betrag an die Vereinskasse abzuführen.
2. Der Betrag wird auf der HaDiNet-Sitzung durch die anwesenden Tutoren ausschließlich
aufgrund der Kassenlage des HaDiNets, sowie geplanten Investitionen des HaDiNets be-
stimmt.
3. Der Antrag benötigt die einfache Mehrheit der gewählten Tutoren.
4. Der abgeführte Betrag unterliegt der freien Verfügung des KA.
Wollte ich nur mal erwähnt haben.